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Interessensgemeinschaft
Grünes Grasbrunn
 
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   Letzte Aktualisierung: 11.02.2011
 
 
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AKTUELLES  


Rad- und Fusswegenetz in der Gemeinde Grasbrunn (Fortsetzung)

Nachdem betroffene Grundstücksbesitzer schon 2009 auf eine Anfrage der Gemeinde bezüglich einer "grundsätzlichen Bereitschaft zur Grundabtretung" für Rad- und Fußwege aus verschiedenen Gründen abschlägig geantwortet haben, gehen die Verhandlungen jetzt offenbar in die zweite Runde. Dazu ein Artikel des Münchner Merkur vom 20.9.2010. SPD- und Bfg-Gemeinderäte wollen nun - wie man dem Artikel entnehmen kann - Druck auf die Grundstücksbesitzer ausüben. Ob sich diese durch die neue Strategie beeindrucken lassen oder ob sich das sowieso schon gespannte Verhältnis zwischen Landwirten und Gemeinde dadurch nicht noch weiter verschlechtert, wird man sehen.

radfusswege

Das aktuelle geplante Rad und Fusswegenetz
der Gemeinde Grasbrunn.

1 Harthausen -> Abzweig Möschenfeld (M25)
1-1 Abzweig Möschenfeld -> Baldham
1-2 Abzweig Möschenfeld -> Grasbrunn (M25)
1-3 Grasbrunn -> Sportplatz (M25)
1-4 Sportplatz -> Neukeferloh (M25)
2 Grasbrunn -> Keferloh

Die Äußerungen von einigen Mitgliedern des Gemeinderates sowie das Verhalten des Bürgermeisters bei Grundstücksverhandlungen erweckt bei den Grundstücksbesitzern bzw. Landwirten in Grasbrunn den Eindruck, reine Grundstückslieferanten für gemeindliche Zwecke zu sein. Auch bei den Rad- und Fußwegen ist das so. Nicht nur die im obigen Artikel namentlich Erwähnten (Orterer, Kainz-Huber) haben keine guten Erfahrungen bei Grundstücksgeschäften mit der Gemeinde gemacht. Die Finck'sche Gutsverwaltung - der größte Grundeigentümer in Grasbrunn - ist seit dem Scheitern des Golfplatzes gegenüber der Gemeinde nicht mehr positiv eingestellt.

Flächen, die die Gemeinde benötigt, sollen "zum Vorteil der Allgemeinheit" zu einem möglichst günstigen Preis abgetreten werden. Darüber hinausgehende Forderungen werden als "überzogen" bezeichnet. Will jedoch der Landwirt einen Teil seines Ackerlandes in Bauland umwandeln, diktiert die Gemeinde die Bedingungen (siehe grüner Kasten weiter unten).

Es ist unverständlich, das einem Landwirt nicht das Recht zugestanden wird, den maximalen Erlös für seine Flächen zu erzielen. Schließlich kann auch er jeden m2 seines Eigentums nur einmal verkaufen. Bauträgern und Grundstückspekulanten jedenfalls räumt man das Recht auf Gewinnmaximierung ohne weiteres ein. Auch die Kommune wird nicht kritisiert, wenn sie ihren 30%igen Anteil an einer Baulands-ausweisung zum Höchstpreis weiter veräußert. Paradoxerweise erzeugt es ebenfalls Unverständnis, wenn ein Landwirt eine von der Gemeinde benötigte Fläche grundsätzlich nicht verkaufen will - unabhängig vom Preis. Wie auch immer die Umstände sind, schnell wird dann die Möglichkeit zur Enteignung in die gemeindlichen Überlegungen einbezogen.

Grundstücksgeschäfte zwischen Landwirten und Gemeinde zur beiderseitigen Zufriedenheit kommen seit Altbürgermeister Dresels Zeiten nur noch selten zustande. Dieser verstand es noch, mit den Landwirten persönlich, freundlich aber hartnäckig und letzlich erfolgreich zu verhandeln. Am Ende stand meistens eine "win-win" Situation, also ein Ergebnis, mit dem beide Seiten gut leben konnten.

Das derzeitige Verhältnis zwischen Gemeinde und den Landwirten läßt die erfolgreiche Realisierung des Vorhabens "Rad- und Fußwege in Grasbrunn" in weite Ferne rücken.

Will ein Landwirt (oder Grundstücksbesitzer) in der Gemeinde Grasbrunn Flächen aus dem Betriebsvermögen entnehmen und in Bauland umwandeln, muss er 30% der Fläche im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages (quasi als Nachfolgelast) der Kommune zum Preis von Ackerland übereignen. Das gilt übrigens sogar bei Grundstücksentnahmen für weichende Erben. Evtl. notwendige Erschließungskosten für die zu bebauende Gesamtfläche - also die eigene und die der Gemeinde - hat der Grundstücksbesitzer zu übernehmen. Die von ihm im Rahmen der Erschließung erstellten Straßen und Gehwege werden nachfolgend der Gemeinde übereignet. Die Gemeinde vermeidet so jegliche eigenen Unkosten und verkauft das so "erworbene" Nettobauland dann für ein Vielfaches. Nicht wenige kommunale Haushalte werden auf diese Art von einer Minderheit zumindest mitfinanziert.
Ein weiteres Problem ist, das dieses System bei kleinen Baulandsausweisungen (zum Beispiel bei der Ausweisung eines einzelnen Bauplatzes mit ca. 500 m2) in dieser Form nicht angewendet werden kann. Wie soll z.B. bei einem Bauplatz dieser Größe der 30%ige Anteil der Gemeinde eingefordert werden? Dieser Umstand bedingt größere Baulandsausweisungen und verhindert somit organisches Wachstum der Ortsteile.

Aus der Sicht eines Landwirts sieht die Rechnung dann folgendermassen aus: berücksichtigt man die vorgenannte 30%ige Abtretung an die Gemeinde, die auflaufenden Erschließungsbeiträge und den Umstand, das für Betriebsentnahmen von landwirtschaftlichen Flächen der Höchststeuersatz von mehr als 50% anfällt, dann bleiben dem Grundstücksbesitzer oder Landwirt bestenfalls der Erlös aus 25% seiner Flächen. Es ist logisch, das durch dieses Verfahren die Grundstückspreise maßgeblich in die Höhe getrieben werden.

 

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