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Interessensgemeinschaft
Grünes Grasbrunn
 
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   Letzte Aktualisierung: 11.02.2011
 
 
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AKTUELLES  


Die Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes (Fortsetzung)

Die Gesetzeslage

Die Bewirtschaftung der Wälder unterliegt dem Bayerischen Landeswaldgesetz. Der Zweck ist, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen (Quelle: wikipedia).

Eine Kommune ist jedoch nicht nur zur ordentlichen Bewirtschaftung ihres Waldes verpflichtet. Die drei Säulen der Nachhaltigkeit (ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit) sollen hier sogar vorbildhaft verfolgt werden. Um dies zu erreichen, darf die Kommune laut §35 des bayerischen Waldgesetzes die Betriebsleitung und Beförsterung des Waldes ausschließlich an Fachpersonal des gehobenen und höheren Dienstes vergeben.

In Grasbrunn hält man sich seit eingen Jahren nicht an die oben aufgeführten Verpflichtungen bzw. es wird versucht, sie zu unterlaufen. Bei uns werden einseitig ökologische Ziele bei der Bewirtschaftung verfolgt. Einzelne Gemeinderäte versuchen durch ständige Einmischung mit ihrem forstwirtschaftlichen Halbwissen die Entscheidungen des zuständigen Forstbeamten (Herr Matuscheck vom Forstamt Aschheim) zu beeinflussen und so die Bewirtschaftung einseitig auf die ökologischen Belange des Naturschutzes auszurichten.

 

Die Gemeinderatssitzung vom 14.12.2010

Herr Tränkner vom Landwirtschaftsamt Ebersberg erklärte den Gemeinderäten in leicht verständlicher Form das Ziel einer Forsteinrichtung für den Gemeindewald. Der Ist-Zustand des Waldes mit Baumarten und Altersklassen wurde nachfolgend durch einen Forstsachverständigen erläutert. Es wurde erklärt, das im Rahmen dieser Forsteinrichtung zuerst der Ist-Zustand in Form einer Art Waldinventur ermittelt wird. Auf dieser Basis läßt sich dann ein sogenannter Hiebsatz festlegen, der die mögliche Entnahme innerhalb von 20 Jahren unter Berücksichtigung des jährlichen Zuwachses und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung darstellt.

Bereits hierzu gab es Einwände eines Gemeinderats, an denen man erkennen konnte, das es ihm an Fachkompentenz fehlt. Wenn jemand die einfache Rechnung Ist-Zustand, jährliche Entnahme bei gleichzeitiger Berücksichtigung des jährlichen Zuwachses nicht auf die Reihe bekommt, dann sollte er sich entweder vorher besser informieren oder sich zurück halten. Wichtig ist dabei, das man versteht, das diese Zuwächse nur durch Pflegemaßnahmen erreicht werden, die den Zukunftsbäumen (die Bäume die nach ca. 80 bis 200 Jahren, je nach Baumart, auf dem Bestand stehen werden) den Platz zur optimalen Entwicklung geben. Eine Art dieser Pflegemaßnahmen sind sogenannte Durchforstungen, die in einem Intervall von ca. 5 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden nur die Bäume entnommen, die die Zukunftsbäume (in der Fachsprache kurz Z-Baum) aktuell bedrängen und so in ihrer Entwicklung hemmen. Trotz oder gerade wegen dieser Entnahme hat der restliche Wald einen stärkeren Zuwachs als ohne diese Maßnahme.

z-baum z-baum2 z-baum3
Vitale Traubeneichen bereits freigestellt (Quelle: wikipedia) Eichenbestand vor einer Durchforstung, der Z-Baum ist mit einem gelben Band markiert und soll weiter freigestellt werden (Quelle: www.nesselrode-hombusch.de) Astfreier Stamm einer freigestellten 68 jährigen Eiche. Auch sie wurde als Z-Baum mit einem gelben Bank markiert (Quelle: www.waldwissen.net)

 

Herr Tränkner wies ausserdem darauf hin, das die Waldbetreuung durch Herrn Matuscheck für einen (symbolischen) Betrag von 160EUR im Jahr durchgeführt wird. Würde das Forstamt die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes ablehnen - was es derzeit aus gesetzlichen Gründen nicht kann - dann müsste ein Forstbeamter des gehobenen Dienstes eingestellt werden. Auf die Gemeinde würden dann Kosten >4000 EUR im Monat zukommen. Vielleicht ist es das, was einem der Gemeinderäte durch den Kopf ging, als er anfragte, ob man die Zusammenarbeit mit dem Forstamt nicht beenden könnte: "wenn wir (die Gemeinde Grasbrunn) das unbequeme Forstamt los werden und selbst einen Förster bezahlen, können wir mit dem Wald machen, was wir wollen".

Die Diskussion fand ein jähes Ende durch die fortgeschrittene Uhrzeit. Das Forsteinrichtungswerk wurde mehrheitlich beschlossen, damit staatliche Zuschüsse nicht verfallen.

Fazit

Es ist unverständlich, wieso nicht auch bei der Bewirtschaftung eines kommunalen Waldes alle Bestandteile der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und die soziale Komponente) unter einen Hut zu bringen sein sollen. Die Katastrophen der Vergangenheit (Wiebke, Lothar) und die Klimaentwicklung bedingen einen immer größeren Laubholzanteil, aber deswegen muss man die Fichte nicht verteufeln. Niemand will seinen Wald sauberer haben als die eigene Küche, ein bisschen Schadholz liegen zu lassen ist auch aus ökonomischer Sicht kein Problem. Aber in einer Zeit, in der jeder von nachwachsenden Rohstoffen redet, ist es schon verwunderlich, wenn man Schnittholz oder hochwertiges Brennholz im Wald absichtlich verfaulen lässt. Und ob sich eine Gemeinde, die sowieso vor leeren Kassen steht, auf Kosten des Steuerzahlers den Luxus leisten sollte, auf Einnahmen aus ihrem Wald zu verzichten, ist auch diskussionfähig. Zu Ihrer Info: ein Schüttraummeter Hackschnitzel (entspricht 1 m3 geschüttet) ersetzt ca 60 Liter Heizöl und bringt beim Verkauf in unserer Gegend und abhängig von der Qualität ca. 50-60 EUR.

"Die Bundeswaldinventur hat gezeigt, dass wir in Deutschland über enorme Holzvorräte verfügen – es wächst mehr Holz nach als wir nutzen. Holz ist eine sich selbst erneuernde Rohstoffquelle mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und vielen Vorteilen für unsere Umwelt. Dies ist ein ökologisches und auch ökonomisches Potenzial, das es zu erschließen und zu nutzen gilt. Mit der gerade verabschiedeten Charta für Holz wurde das Ziel formuliert, die Nutzung einheimischer Hölzer in den nächsten zehn Jahren um 20 Prozent zu steigern, das ist ehrgeizig, aber mit vereinten Kräften machbar. “

Renate Künast (Grüne): Vorwort zur Kurzfassung der zweiten Bundeswaldinventur

 

Im Gegensatz zu Frau Künast haben offenbar einige Gemeinderäte als einziges Vorbild den "Modellversuch bayerischer Wald" im Kopf. Nur ist dieses Experiment in einem begrenzten Gebiet von 10ha auch aus ökologischer Sicht nicht besonders sinnvoll. Ausserdem: nur ein vitaler und damit funktionsfähiger Wald produziert maximal Sauerstoff. Alle(!) unsere Nachbargemeinden wissen das, und lassen Herrn Matuscheck daher vertrauensvoll seine Arbeit machen.

Es ist wie in vielen anderen Dingen auch: extreme Ansichten führen zu einem engstirnigen Denken, der gesunde Menschenverstand dagegen zur besten Lösung.

 

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